BEDARFSABFRAGE FÜR DIE SAISON 2025 AUF DER NORDSCHLEIFE

Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG hat in einem Schreiben an Rennserienbetreiber sowie auf ihrer Webseite offiziell eine Bedarfsabfrage nach Terminen auf der Nordschleife für die Saison 2025 gestartet. Diese richtet sich an Betreiber von Rennformaten, die auf der Nordschleife durchgeführt werden sollen.

Hintergrund der Terminabfrage ist die Einhaltung des „Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings“ welches die Betreibergesellschaft verpflichtet, eine „bestimmungsgemäße Nutzung des Nürburgrings durch die Allgemeinheit dauerhaft zu sichern sowie die diskriminierungsfreie Nutzung durch die Allgemeinheit nach Maßgabe der Widmung zu ermöglichen.“

Da es in den vergangenen Jahren für bestimmte Renn- bzw. Veranstaltungsformate auf der Nordschleife zum Teil mehr Bewerber als zu vergebende Termine gab, konnte nicht jedem Bewerber eine antragsgemäße Nutzung gestattet werden.

Um eine bestmögliche Verteilung der Termine für die Rennsaison 2025 im Hinblick auf die geschützten Nutzungsarten erreichen zu können, hat die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG daher eine verbindliche „Meldefrist für Interessensbekundungen“ von Veranstaltern eingeführt. Bis zum 15. Mai 2024 müssen potenzielle Bewerber der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG mitteilen, ob und wie viele Termine sie für welche Nutzungsart auf der Nordschleife des Nürburgrings anstreben, einschließlich einer kurzen Information zum geplanten Veranstaltungsformat.

Angesprochen sind Rennformate, die sich entweder ausschließlich oder aber zusammen mit der Grand-Prix-Strecke auf die Nordschleife beziehen. Veranstaltungsformate, die sich ausschließlich auf die Grand-Prix-Strecke beziehen, sind hiervon nicht betroffen.